Ihre Grundbedürfnisse für mehr Wohlbefinden
Ihre Grundbedürfnisse für mehr Wohlbefinden
Das Wohlergehen unserer Klienten geht mit Würde und Beachtung einher.
Grundpflege nach SGB XI
Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Betreuungsleistungen - §45 SGB XI
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit Pflegegrad haben Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag. Gerne bieten wir Ihnen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen an.
Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Leistungen aus dem Pflegegrad beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig eine Beratung zur Pflegesituation in Anspruch zu nehmen. Gerne führen wir diese Beratungen gemeinsam mit Ihnen durch.
Vermittlung und Organisation
Pflegebedürftige brauchen für die Bewältigung ihres Alltags Unterstützung.
Wir übernehmen gerne :
- Pflege- und Pflegehilfsmittel
- Essen auf Rädern
- Friseurbesuche
- Medizinische Fußpflege
KONTAKT
Sie wollen einen individuellen Beratungstermin oder haben weitere Fragen? Gerne helfen wir Ihnen kompetent weiter. Wir freuen uns auf Sie.